Zahlungsverkehr nach ISO 20022 und Einführung QR-Rechnung

Grundlegende Änderung im internationalen Zahlungsverkehr

Der internationale Zahlungsverkehr erfährt aktuell einige Änderungen. Die SEPA (Single European Payment Area) standardisiert das Verfahren für Überweisungen und Lastschriften in Euro und führt einen einheitlichen technischen Standard (ISO20022) ein. Zudem werden nationale und grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb der EU- und EWR-Länder (inkl. der Schweiz) in Zukunft gleichbehandelt.

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Vorteile & Änderungen Zahlungsverkehr ISO 20022

Änderungen für Schweizer KMU

Die Schweiz gehört zum europäischen Zahlungsraum SEPA. Durch die angekündigten Änderungen wird der gesamte Zahlungsverkehr vereinfacht. Die ersten Anpassungen sind bereits erfolgt. Neu dient nur noch die IBAN als Identifikationsmerkmal und löst alle anderen Formate ab. Die IBAN setzt sich aus dem Länderkennzeichen und der Prüfziffer sowie der Clearing- und Kontonummer zusammen:
Beispiel: CH66 0900 0000 6026 1223 4

QR-Rechnung

Die QR-Rechnung ist der neue Standard für die schriftliche Rechnungsstellung in der Schweiz seit  dem 30.06.2020 und ersetzt die Rechnungen mit Einzahlungsscheinen (ESR).

Der Zahlteil enthält die für die Ausführung einer Zahlung benötigten Angaben in Form eines QR-Codes und ist der letzte Teil der Harmonisierung und Digitalisierung des Zahlungsverkehrs nach ISO20022.

Die Vorteile der QR-Rechnung sind:
• Harmonisieurng der sieben Einzahlungsscheine auf einen QR-Code
• Der QR-Code enthält durchgängig verwendbare Informationen
• Zahlungsverkehr ohne Medienbruch
• Die Möglichkeit des Audrucks auf weisses Standardpapier ohne Vordruck
• Der QR-Code enthält zusätzliche Informationen wie Unternehmer-ID, Rechnungsnummer an den Rechnungsempfänger für die automatische Abstimmung der Buchhaltung

    Die Verwendung der Einzahlungsscheine (ESR) ist aktuell weiterhin erlaubt. Wie bei der Einführung der neuen Zahlungsfiles nach ISO20022 gibt es eine Parallelphase, in welcher beide Formen verarbeitet werden. Der Parallelbetrieb ist bis Ende zum 30.09.2022 vorgesehen.

    Planung der Umsetzung in europa3000™

    Als ERP-Softwarehersteller sind wir bereits seit dem Entscheid an der Implementierung der neuen Gegebenheiten in europa3000™. Auf nachfolgender Übersicht finden Sie die entsprechenden Entwicklungsschritte:

    Fazit

    Die Umstellung betrifft alle Unternehmen wie auch Privatpersonen. Die Änderungen fallen zeitlich unterschiedlich an und alle Übergangsfristen sind im Auge zu behalten. Es ist sinnvoll, die Umstellung möglichst früh zu initialisieren. Die europa3000 AG steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.

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