Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend finden Sie aufgelistet die allgemeinen Geschäftsbedingungen der europa3000 AG., welche Ihnen auch zum Herunterladen zur Verfügung stehen:

AGB

AGB ERPaaS

AGB ASP

Allgemeines

Lieferungen der europa3000 AG erfolgen ausschliesslich zu diesen Geschäftsbedingungen. Mit Annahme des Angebotes erkennt der Geschäftspartner (Kunde) diese Bedingungen an und zwar auch, wenn sie mit seinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise in Widerspruch stehen. Wenn der Kunde diese Bedingungen nicht anerkennen will, muss er das Angebot der europa3000 AG ablehnen. Soweit Software der europa3000 AG bezogen wird, ist Gegenstand dieser Bedingungen die auf den Datenträgern aufgezeichneten Computerprogramme, die Programmbeschreibungen und Bedienungsanleitungen sowie sonstiges, zugehöriges Material (Daten, Code etc.). Sie werden im Folgenden auch als Software bezeichnet.

Auftragserteilung

Angebote der europa3000 AG sind freibleibend. Aufträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die europa3000 AG. Mündliche Vereinbarungen sind vorbehaltlich schriftlicher Bestätigung unwirksam.

Versand und Transport

Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versandform (Transportweg und Transportmittel) behält sich die europa3000 AG vor. Ausser auf ausdrückliche schriftliche Erklärung seitens des Kunden wird die Ware durch die europa3000 AG für den Transport zwangsversichert. Die Kosten für Versand und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.

GEWÄHRLEISTUNGS- BESTIMMUNGEN FÜR ALLE europa3000™-PRODUKTE

a) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf (12) Monate ab Eingang der entsprechenden und vom jeweiligen Kunden unterzeichneten Garantiekarte bei der europa3000 AG. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, muss die Karte innerhalb eines Monats nach Lieferung respektive Installation beim Kunden bei der europa3000 AG eingetroffen sein. Leistungen, welche ausserhalb der Gewährleistungspflicht der europa3000 AG liegen, werden gemäss der jeweils gültigen Preisliste der europa3000 AG in Rechnung gestellt. Erst wenn diese Garantiekarte registriert ist, kann der Endkunde und somit der Partner oder der Distributor einen Gewährleistungsanspruch stellen. Mit einem Gewährleistungsanspruch an die europa3000 AG müssen die entsprechende Kaufquittung, Lieferschein sowie Angaben über reproduzierbare Fehler der europa3000 AG gesandt werden. Durch die Gewährleistung treten keine neuen Gewährfristen in Kraft. Fehlerhafte Bedienung, unsachgemässe Handhabung, Einflüsse seitens von Hardwaresystemen, welche fehlerhaft arbeiten, sowie fehlerhafte Datenträger und Eingriffe von nicht befugten Dritten sind von einer Gewährleistung ausgeschlossen.
b) Die Gewährleistungspflicht der europa3000 AG erlischt, wenn der Kunde offensichtliche Mängel nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eintreffen der Ware der europa3000 AG schriftlich anzeigt. Ein Vorabtausch ist nicht möglich. Die Retoure muss frei angeliefert werden. Die Gewährleistungspflicht der europa3000 AG beschränkt sich auf eine Nachbesserung der entsprechenden Ware. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung erfolgt eine Nachlieferung (Ersatzlieferung). Danach steht dem Käufer ein uneingeschränkter Wandlungs- bzw. Minderungsanspruch zu. Bei Vereinbarung eines Gewährleistungs-abschlags auf den Kaufpreis erlischt jede Gewährleistungspflicht.
c) Die europa3000 AG gewährleistet, dass zum Zeitpunkt der Übergabe der Datenträger, auf dem die Software aufgezeichnet ist, unter normalen Betriebsbedingungen in der Materialausführung fehlerfrei ist. Sollte der Datenträger fehlerhaft sein, so hat der Erwerber das Recht auf Nachbesserung der entsprechenden Ware. Schlägt die Nachlieferung fehl, so kann der Kunde auf Erfüllung des Vertrages pochen und gegebenenfalls eine Herabsetzung des Kaufbetrages verlangen. Treten Fehler in der Software selbst auf, steht dem Erwerber ausschliesslich ein Wandlungsrecht zu. Dieses Wandlungsrecht erstreckt sich nicht auf mitgelieferte Hardware. Schadenersatzansprüche sowie Ersatzansprüche für Mängel, Folge- und Begleitschäden können nur bei zugesicherter Eigenschaft gewährt werden, die einer besonderen schriftlichen Vereinbarung bedürfen.
d) europa3000™ ist ein europaweit eingetragenes Warenzeichen der europa3000 AG.

Lieferzeit

Die Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung zusätzlicher Vertragsmodalitäten erfolgt ist. Ansprüche aus Nichteinhaltung einer Lieferfrist bestehen nur, wenn eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen per Einschreiben gesetzt worden ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten ist. Betriebsstörungen – gleich in welcher Sphäre und gleich wodurch bedingt – befreien von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen. Sie berechtigen zum gänzlichen oder teilweisen Rücktritt. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Preise

Sämtliche Preise verstehen sich rein netto und sind freibleibend.

Zahlungs- bedingungen

30 Tage netto nach Fakturadatum ohne Skontoabzug. Für Lieferungen an unbekannte Neukunden sowie Kunden, welche unsere Zahlungsbedingungen nicht einhalten, behalten wir uns vor, die Ware gegen Vorauszahlung zu versenden. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder mit irgendwelchen, von uns nicht anerkannten Forderungen zu verrechnen, zu kürzen oder zurückzuhalten. Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, so hat er ohne besondere Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der sich nach dem bei schweizerischen Grossbanken üblichen Zinssatz richtet, jedoch mindestens 5% beträgt. Durch die Leistung von Verzugszinsen wird die Verpflichtung zu vertragsmässiger Zahlung nicht aufgehoben. Pro Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.00 erhoben.

Eigentumsvorbehalt

a) Die europa3000 AG behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen der europa3000 AG gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschliesslich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind.
b) Der Käufer erhält mit dem Erwerb des Produktes Eigentum an dem Datenträger mit den darauf verkörperten Programmen. Die Software, jegliche Beschreibungen und Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Erwerb der Software wird dem Käufer das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit – CPU ) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen von Sicherungskopien gestattet.
c) Der Mieter erhält mit dem Abschluss eines Mietvertrages das Recht auf Nutzung der vereinbarten Software-Applikationen. Die Software, jegliche Beschreibungen und Dokumentationen sowie sonstiges Begleitmaterial sind urheberrechtlich geschützt. Ihr Eigentumsrecht wird dadurch eingeschränkt. Mit dem Vertragsabschluss wird dem Mieter das einfache und persönliche Recht, die beiliegende Kopie der Software auf einem einzelnen Computer (d.h. mit nur einer einzigen Zentraleinheit – CPU ) zu benutzen, eingeräumt. Die Vervielfältigung ist nur zum Erstellen von Sicherungskopien gestattet.
d) Die Nutzung der Software nach Abschluss eines Mietvertrages wird auf eine Mindestdauer von 24 Monaten vereinbart. Anschliessend kann der Mietvertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende jedes folgenden Jahres beendet werden. Nach Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist obliegt es dem Mieter, den Nachweis gegenüber der europa3000 AG für die vollständige Deinstallation der Software, Löschung sämtlicher damit zusammenhängender Daten und Dokumentationen sowie aller mit europa3000™ zusammen installierten/gemieteten Applikationen zu erbringen. Jegliche Nichteinhaltung dieser Vorgaben wird als Vertragsverletzung im Sinne dieser AGBs gewertet.

Schadenersatz bei Vetragsverletzung

Die europa3000 AG macht darauf aufmerksam, dass der Geschäftspartner/Kunde für alle Schäden aufgrund von Urheberrechtsverletzungen haftet, die der europa3000 AG aus einer Verletzung dieser Geschäftsbedingungen entstehen. Zudem macht europa3000 AG darauf aufmerksam, dass eine Vervielfältigung oder Verbreitung der Software oder einer bearbeiteten oder umgestalteten Fassung gerichtlich verfolgt wird. Auf jeden Fall haftet der Geschäftspartner gegenüber der europa3000 AG für jeden Schaden, den er europa3000 AG durch eine Verletzung dieses Vertragspunktes zufügt.

Export

Der Export von Produkten/Software der europa3000 AG in ein anderes Land bedarf der schriftlichen Genehmigung seitens der europa3000 AG. Die Wiederausfuhr unterliegt ausserdem den Bestimmungen des jeweiligen Landes und ist eventuell ohne behördliche Genehmigung nicht statthaft.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung für beide Parteien ist Oberentfelden. Gerichtsstand ist Aarau (Schweiz). Sollten unterschiedliche Geschäftsbedingungen verschiedene Gerichtsstände ausweisen, so wird hiermit Aarau als Gerichtsstand vereinbart. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass das Schweizerische Obligationenrecht zur Anwendung kommt.

Anwendbar ist ausschliesslich Schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts.

Handelsregister-Nr. CH-241.3.004.452-0

Umsatzsteuer-Nr. CHE-112.015.670

Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht. Mit Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.

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